Hallo Olli,
doch die Klassen T und L sind an den Land- und Forstwirtschatlichen Zweck gebunden!
Steht sogar in einem der ersten Sätze auf der von dir verlinkten Seite (Zitat: "die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden").;-)
Hallo Tobias,
du hast vollkommen recht mit dem was du schreibst!
Der ganze Schwachsinn mit den Führerscheinen in Deutschland muss endlich mal aufhören.
Auch in der Schlepperpost wurde die von dir genannte Problematik angesprochen und auch gefordert das sich hier etwas ändern muss.
Ich selbst habe im Grunde genommen das selbe Problem wie du und dürfte unseren IHC 633, für uns selbst, offiziell auch nicht fahren da er ein Gesammtgewicht von 4000 KG hat.
Da kann man immer nur froh sein wenn man Landwirte kennt, oder noch genug Land in der Familie hat, sodass man am Ende doch immer für die Landwirtschaft unterwegs ist.
Das diese Führerscheinklassen nicht für den gewerblichen Einsatz verwendet werden dürfen sehe ich auch ein und das auch richtig so, denn irgendwo müssen die Klassen mit dem C auch noch ihre Berechtigung haben.
Es muss aber ja möglich sein seinen Traktor, mit den extra für Traktoren eingeführten Führerscheinen, auch für sich selbst bewegen zu dürfen.
Würde es mehr Kontrollen von der Polizei geben und die würden Verwndungszweck der fahrt überprüfen, dann wäre das ja das Aus für das private Holz machen.
Denn jetzt mal ehrlich, wer von all denen die für sich selbst Holz fahren hat denn einen LKW-Schein?
Wahrscheinlich die wenigsten und das Holz fahren für sich ist leider nunmal kein Land-oder Forstwirtschaftlicher Zweck.
Deshalb finde ich deinen Vorschlag gut, denn es wird Zeit das sich was ändert.
Es wurde ja auch schon erreicht das man mit T und L für Biogasanlagen fahren darf, was vorher auch nicht erlaubt war.
Ich glaube allerding das nur hier über das Forum zu wenig Leute auf eine solche Petition aufmerksam werden, obwohl sie vor dem selben Problem stehen.
MFG
Jan