Beiträge von IHC 633 A

    Gut das dafür auch kein EU-Recht geändert werden muss.
    Die Klassen T und L gehören nicht zu den EU-Führerscheinklassen, sondern sind nationale Klassen.

    Kann man hier:

    ***http://bmvi.de/SharedDocs/DE/…d.html?nn=58398">https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…d.html?nn=58398

    (Zitat: "Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen L und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen."

    oder hier:

    https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChr…laubnisklasse_T

    (Zitat: "Die Klasse T gilt als nationale Fahrerlaubnisklasse nur in der Bundesrepublik Deutschland und im kleinen Grenzverkehr.")

    nachlesen.

    MFG
    Jan

    Hallo Christian,

    es soll ja such niemandem etwas weggenommen werden.
    Für bereits erworbene Schneie muss natürlich ein Bestandsschutz gelten.
    Es wurde sogar vor ein paar Jahren überlegt die Zusatzklassen ganz ab zu schaffen, sodass man nur noch den Führerschein bekommt den man auch gemacht hat.
    Daraus ist aber ja auch, zum Glück, nichts geworden.
    Das wäre auch nicht richtig gewesen, denn wer in der Lage ist ein Auto zu fahren wird ja wohl auch ein 50km/h Roller fahren können.
    Aber bei einem Traktorgespann sehe ich das Ganze etwas anders.
    Wenn ich dann nur an das Knollenfahren, bei nem Bekannnten, mit unserm 633 denke.
    Da bin ich beladen mit einem Gewicht von ca. 5 bis 8 Tonnen unterwegs.
    Auch bei nur 25 km/h ändern sich hier Bremswege enorm und man muss ganz anders fahren, dass kann jemand der nie zuvor ein Schleppergespann gefahren ist meiner Meinung nach garnicht so einschätzen.
    Deshalb nur noch Klasse T und jeder der fahren will muss auch in der Prüfung zeigen das er es kann.
    Und auch genau deswegen sollte die Klasse T auch auf den privaten Gebrauch erweitert werden.
    Ich habe gezeigt das ich fahren kann, also warum kann ich für die Landwirtschaft fahren, für mich privat kann ich es plötzlich nicht mehr.
    Das ist ja irgendwie nicht richtig sein.

    MFG
    Jan

    Hallo Tobi,

    mit der Klasse L gebe ich dir Recht, ich findes es auch nicht richtig das diese auf 40km/h erweitert worden ist.
    Da kommt man sich als Besitzer der Klasse T schon fast etwas verarscht vor.
    Ich habe Zusatz Theoriestunden, eine Theorieprüfung mit Zusatz Fragen und eine Praktischeprüfung gemacht und damit bewiesen das ich in der Lage bin ein solches Fahrzeug zu fahren.
    Und dann kommt jemand mit der Klasse L und darf in den ersten zwei Jahren, wenn auch nur ohne Anhänger, genau so schnell fahren wie ich ohne auch nur ein einziges Mal so ein Gerät gefahren zu sein.:o
    Das ist nicht richtig!
    Ich bin sogar fast der Meinung das man den L Führerschein abschaffen sollte, da er auch einfach nicht mehr zeitgemäß ist.
    Welcher Traktor läuft den heute, außer den ganzen alten vor Baujahr 2000, noch 25km/h?
    So gut wie keiner.
    Und wer fährt mit Klasse L einen Traktor mit Anhänger der schneller als 25km/h läuft, dann auch nur mit 25km/h?
    Auch so gut wie keiner.
    Dann sollten auch alle eine Prüfung ablegen müssen um zu zeigen das sie so ein Gespann fahren können.
    Genau so falsch ist es auch das man mit dem Autoführerschein automatisch L bekommt.
    Wenn ich sehe wie manche Auto fahren und dann überlege das die auch berechtigt sind ohne Erfahrung ein 40 Tonnen Traktorgespann zu bewegen...
    ... na dann gute Nacht.

    MFG
    Jan

    Hallo Olli,

    doch die Klassen T und L sind an den Land- und Forstwirtschatlichen Zweck gebunden!
    Steht sogar in einem der ersten Sätze auf der von dir verlinkten Seite (Zitat: "die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden").;-)

    Hallo Tobias,

    du hast vollkommen recht mit dem was du schreibst!
    Der ganze Schwachsinn mit den Führerscheinen in Deutschland muss endlich mal aufhören.
    Auch in der Schlepperpost wurde die von dir genannte Problematik angesprochen und auch gefordert das sich hier etwas ändern muss.
    Ich selbst habe im Grunde genommen das selbe Problem wie du und dürfte unseren IHC 633, für uns selbst, offiziell auch nicht fahren da er ein Gesammtgewicht von 4000 KG hat.
    Da kann man immer nur froh sein wenn man Landwirte kennt, oder noch genug Land in der Familie hat, sodass man am Ende doch immer für die Landwirtschaft unterwegs ist.
    Das diese Führerscheinklassen nicht für den gewerblichen Einsatz verwendet werden dürfen sehe ich auch ein und das auch richtig so, denn irgendwo müssen die Klassen mit dem C auch noch ihre Berechtigung haben.
    Es muss aber ja möglich sein seinen Traktor, mit den extra für Traktoren eingeführten Führerscheinen, auch für sich selbst bewegen zu dürfen.
    Würde es mehr Kontrollen von der Polizei geben und die würden Verwndungszweck der fahrt überprüfen, dann wäre das ja das Aus für das private Holz machen.
    Denn jetzt mal ehrlich, wer von all denen die für sich selbst Holz fahren hat denn einen LKW-Schein?
    Wahrscheinlich die wenigsten und das Holz fahren für sich ist leider nunmal kein Land-oder Forstwirtschaftlicher Zweck.

    Deshalb finde ich deinen Vorschlag gut, denn es wird Zeit das sich was ändert.
    Es wurde ja auch schon erreicht das man mit T und L für Biogasanlagen fahren darf, was vorher auch nicht erlaubt war.
    Ich glaube allerding das nur hier über das Forum zu wenig Leute auf eine solche Petition aufmerksam werden, obwohl sie vor dem selben Problem stehen.

    MFG
    Jan