Düngeverordnung

  • ....bedingt richtig, mit Ausnahmen. Aber da geht es ja um Bedarfsermittlungen, Aufnahmen / Verbräuche verschiedener Folgekulturen bzw. Zwischenfrüchte, und werden diese im gleichen Jahr noch abgeerntet....bla, bla, bla......soweit ich das überall jetzt nachlesen konnte, ist Stickstoffzugabe zur Förderung der Strohrotte verboten.

  • Also laut der neuen Verordnungen dürfen wir Landwirte nicht mehr auf Felder wo Feldfrüchte wie Mais Triticale, Roggen usw. stand (ausgenommen Gerste und Weizen) Gülle ausbringen. Angeblich währe hier noch genügend Stickstoff im Boden. Das ist für viele Landwirte sowie Biogasler sehr hart, da die meisten ihre Gülle direkt auf die Maisfelder fuhren. Dieses Jahr ist offiziel am 1 Oktober die Sperrfist für Ackerland und am 15 November für grünland. Und ab 2020 darf man NUR noch mit Schleppschlauch seine Gülle ausbringen.
    Hoffe das klärt einige Fragen.

  • Zitat von Flitzer96;435182

    bitte genau belesen und nicht solchen Unsinn schreiben MFPOWER mit irgendwelchen Halbwissen.

    Aber so falsch ist das doch nicht was MFPOWER da geschrieben hat, nur die Aussage mit dem Schleppschlauchverteiler stimmt nicht: ***http://gesetze-im-internet.de/d_v_2017/anlage_8.htm">https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/anlage_8.htm

    Hier kann man sich genau informieren:%22https://http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft…ng/index.htm%22">https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft…dnung/index.htm

    Ich habe das zwar nicht gründlich gelesen(ich bin ja kein Landwirt), aber im wesentlichen finde ich die Aussage von MFPOWER wieder.

    EDIT: Was ich noch nie - ausser im Internet- gesehen habe ist, das Gülle auf Maisstoppeln gefahren wird. Von daher bin ich mir bei der Aussage nicht sicher ob das wirklich ein Problem ist.

    LG
    Christoph

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