Treckertreffen mit Bauwagen

  • Hallo Forengemeinde!

    Ich habe mal die folgende Frage an euch:

    Gibt es welche unter euch, die mit einem Bauwagen (nicht Wohnwagen) zu Schleppertreffen fahren?
    Welche Farbe hat euer Nummernschild?

  • Hallo Holger, in meiner Region sind fast nur Schlepper mit Bauwagen oder alten Schaustellerwagen auf Treffen zu sehen.
    Die haben schwarze Kennzeichen, es gibt auch einige die ein selbstgemaltes haben, und es gibt einige wenige die gar keines haben!

  • Hallo

    Laut Gesetzt darf man eigentlich nicht mit grünen Nummern m Sonntagsfahren es sei den man hat z.bsp keine andere Wahl bei der Ernte. Genau so ist es das Die Grünen Nummern nur für Landwirtschaftliche oder Forstwirtschaftlichezwecke zu nutzen sind. Auf der wirklich sicheren Seite ist man mit schwarzen Nummern.
    Momentan ist die Polizei sehr scharf auf Selbstgemalte Nummernschilder oder Anhänger mit Folgekenzeichen.

  • Treckertreffen

    Hallo!

    Ich war auf dem Weg zu einer Brauchtumsveranstaltung mit meinem Welger.
    Auf dem Weg dorthin wurde ich von der Polizei angehalten und überprüft.
    Da der Hänger ein schwarzes Folgezeichen hat entsprechend dem schwarzen Nummernschild am Trecker,
    wurde mir der Vorwurf der
    Steuerhinterziehung, Kennzeichenmißbrauch und Versicherungsmißbrauch
    gemacht und die Weiterfahrt untersagt.

    Nun habe ich eine Anzeige am Hals. Das Ergebnis wird wohl um Weihnachten kommen.

    Fakt ist:

    Es gibt kein schwarzes Folgekennzeichen.
    Somit muß der Bauwagen also auch getüvt und versteuert werden.

  • Das mit der Anzeige ist natürlich bitter.
    Aber ein schwarzes Folgekennzeichen gibt es meines Wissen nicht. Folgekennzeichen geht nur bei einem lof genutzten Angänger mit 25 km/h Zulassung und grüner Nummer. Um mit auf Treffen fahren zu dürfen, benötigst du folglich ein schwarzes Kennzeichen oder halt ein H Kennzeichen, je nachdem was günstiger ist. Dann werden halt auch TÜV und Steuer fällig.

    Was mich noch interessieren würde, wäre wo stehen soll, dass man sonntags nicht mit grüner Nummer fahren darf oder soll. Das ist doch vollkommen egal was für ne Farbe das Nummernschild hat, das ist doch immer ne Grauzone an Sonntagen und Feiertagen zu arbeiten.

  • Oh man.... wenn ich sowas hör, hamm die nix zu tun in Deutschland. Erst heute auf der Autobahn im Dunkeln bei Dauerregen zwei Pappnasen ohne Licht an der Karre! Und wenn man freundlich Lichthupe macht, zeigen die einem noch einen Vogel! Wo sind die Bullen da? Wenn man in der Einbahnstraße bei Gegenwind raucht, dann komm‘se angeschissen!

  • Christian, du sprichst mir aus dem Herzen ! Wahrscheinlich ist Brauchtumpflege in diesem Land nicht mehr gewollt. Diese Bu..äh Polizisten sollten sich doch lieber um die No Go Areas kümmern. O Mann, Eier braucht das Land!!!!

    Gruß Alois

  • Den Ärger und das Unverständnis über die Anzeige kann ich bei allen nachvollziehen. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, dass jetzt wieder auf vermutlich waren es zwei Polizisten rumgehackt wird, weil sie ihren Job ausführen.
    Weil, kleiner Exkurs, in diesem Land macht die Polizei nicht die Regeln, sondern kontrolliert lediglich die Einhaltung.
    Und im vorliegenden Fall wurde, so leid es mir tut, dass so zu sagen, einfach gegen bestehende Regeln verstoßen.
    Über den Sinn der Regeln können wir gerne auch wieder streiten…

    Und nur um eines noch klarzustellen, ich möchte hier nicht der Besserwisser sein, oder als Außenstehender die Oldtimerfreunde verurteilen.
    Ich habe selbst zwei alte Schlepper und weiß wie schnell man sich in Teufelsküche befindet.
    Mein Tipp um die Chance auf solchen Ärger zu reduzieren, setzt euch mit dem Zoll in Verbindung und beschreibt, was ihr fahren wollt.
    Mir wurde gerade diese Tage in einer sehr ähnlichen Frage kompetent und zügig geholfen.

    Trotzdem drücke ich dir, Holger die Daumen, dass du möglichst mild davonkommst.
    Ich denke, wir sind uns einig, dass es deutlich schlimmere Vergehen gibt.

  • Bekannte von mir haben eine größere Tour in Deutschland gemacht . Mit Trecker ,Bauwagen , Viehanhänger und Wohnanhänger. Sie haben versucht den Bauwagen mit Tüv und anmeldung zu versehen. Antwort er braucht keinen Tüv muss aber in Ordnung sein und die ABE ist mitzuführen. Folgekennzeichen reicht aus. Denn in der Bauzene sind die auch nicht angemeldet und werden von verschiedenen Zugfahrzeugen umgesetzt.

  • Hallo Holger ! Du must alles anmelden Folgekennzeichen nur in der Landwirtschaft erlaubt ! Schwarze Nummer darf nur Anhänger mit Grün ziehen -zb du würdest einem Bauern bei der Ernten helfen dann hat ja ein Trecker die Nummer ! Du hast doch ein Grundstück bzw Garten über 1000 qm könntest Nebenerwerb anmelden ! Gruß Willi

  • Zitat von Willi;435603

    Hallo Holger ! Du must alles anmelden Folgekennzeichen nur in der Landwirtschaft erlaubt ! Schwarze Nummer darf nur Anhänger mit Grün ziehen -zb du würdest einem Bauern bei der Ernten helfen dann hat ja ein Trecker die Nummer ! Du hast doch ein Grundstück bzw Garten über 1000 qm könntest Nebenerwerb anmelden ! Gruß Willi

    Naja ganz so Einfach wird das nicht,da gibt es noch die Abgarben an die Berufsgenossenschaft. Kranken.- und Sozialversicherungen.

    Und auf dem Anhänger dürfen nur Landwirtschaftliche Produckte oder Materialen Transportirt werden.

    Naja für den Welger wird es wohl bei Welger noch einen Brief geben, H-Zulasung (200€ Steuern) plus Versicherung.

    Besser als für die Gewichtszulassung die KFZsteuer.

    Aber du kannst mal bei deiner Zulassungsstelle mal nachfragen eine Zulassung für deinen Schlepper

    auf Grünenummer für die Brauchtumspflegge und Oltimerausstellungen.Dabei ist auch das Fahren mit Anhänger für

    Osterfeuer und Abfallsammlungen.

    Es gibt da noch so ein Buch :Alles was Recht ist-Mit demTraktor im Straßenverkehr von Holger Karp gibt es z.B. beim Schwungrad Verlag.

    Ich habe auch an meinen Hanomag ein schwartzes Kennzeiche und am Anhänger ein grünes von einem bekannten Lohnunternehmer.

    Mit freundlichem Gruß Michael

    Hanomag immer ein Scharr mehr !

  • Bauwagen

    Hallo Forengemeinde!

    Obwohl ich davon ausgehe,daß etwas kommen wird, habe ich bisher noch nichts von der Staatsanwaltschaft in Aachen gehört.
    Bin mal gespannt, wie lange diese Ungewissheit noch andauert. Den Bauwagen werde ich wohl im Frühjahr zum Tüv fahren und ihn versichern und versteuern. Bin mal gespannt, wie teuer das wird. Beim Welger werde ich es wohl vom Urteil abhängig machen.

  • Hallo Holger,
    ich persönlich habe 4 Jahre auf einem Bauwagenplatzt in der Nähe von Freiburg gelebt.Da sind einige Gespanne mit Schlepper/Unimog und Bauwagen/Schaustellerwagen bewegt worden....in andere Gemeinden...sogar nach Freiburg!!!Ich kann mich nicht erinnern das da irgendeiner ein Kennzeichen am Bau/Schaustellerwagen hatte....sind doch auch öffentliche Strassen,ist aber auch schon paar Jahre her;)

  • Ich habe das Thema auch durch mit meinem Treckeranhänger.
    ABE war nicht vorhanden und nicht aufzutreiben, da der Hersteller - wie viele andere - nicht mehr existent ist.
    Also hieß es ab zum Tüv für eine Vollabnahme. Mein großes Glück war, dass auf den Achsen und der Deichsel noch alle Typenschilder vorhanden waren. Also wurde mein Steib 2,7 to Plattformwagen komplett vermessen, Leergewicht gewogen und natürlich die üblichen Checks gemacht: Bremse, Beleuchtung, Reifen...
    Das hat ca 150 EUR gekostet für die Vollabnahme und eine gültige Betriebserlaubnis.
    Da kam noch der Hinweis vom Tüv dass es ja über 3,5 to Zuggewicht sind und ich dann min. den BE Führerschein brauche (Habe CE)
    Damit ging es dann zum Straßenverkehrsamt zum Anmelden was dann völlig Problemfrei war... wurde behandelt wie ein Autoanhänger.
    Auch hier gilt wie beim Trecker: Da H-Kennzeichen mit der Pasuchalbesteuerung lohnt sich erst ab einem bestimmten Gewicht - darunter ist die "normale" Besteuerung nach Gewicht günstiger: Steuer für meinen 2,7 to Anhänger: 104 EUR/Jahr, Versicherung ca. 40 EUR/Jahr und muss jetzt halt alle 2 Jahre zum Tüv.

    Hinweis noch für alle die das auch vorhaben: Für die Bremsenprüfung auf der Rolle muss ein auflaufgebremster Anhänger beladen vorgeführt werden - sonst erreicht man die erforderliche Bremskraft nicht - wie ich festgestellt habe wissen das nicht alle Tüv-Leute und monieren beim unbeladenem Anhänger die schlechten Bremsen.

    Wie ich kürzlich noch erfahren habe gibt es noch die Möglichkeit der Zuschlagsbesteuerung über das Zugfahrzeug: Sinngemäß wird die KFZ Steuer des Zugfahrzeugs um x % erhöht und darf danach Anhänger ziehen die steuerfrei sind. D

    a weiß ich aber nicht wie es sich mit den Kennzeichen verhält.

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