Zitat von MF8480;360664Kur geantwortet: nein.
Es gibt eine maximal zulässige Breite nach StVO. Dazu gibt es mögliche Ausnahmen zu Überbreiten (tw. Landkreisabhängig).
Der hier gezeigte 9R dürfte mit den schmalen Zwillingen noch innerhalb der 3m sein.
Danke für die sehr schnelle Antwort!
Das es eine maximal zulässige Breite gibt, ist mir schon klar. Und das es mit der breiten Zwillingsbereifung nicht klappt, ist auch logisch.
Sollte man wissen, wenn man die Führerscheinklasse T selbst besitzt.
Nur mit schmalen Zwillingen bzw. Einfachbereifung müsste das doch eigentlich passen. Zumindest mit einer Ausnahmegenehmigung (z.B. 3,30m). Mein "Betreuer" meinte aber, dass würde nicht funktionieren, weil die Steckachsen dann zu lang wären. Deshalb hätte die Traktoren der Serie 9R/RT auch keine Betriebserlaubnis in Deutschland.
So schwer kann es aber doch eigentlich gar nicht sein, die Steckachsen direkt kürzer zu bauen bzw. zu kürzen?
Oder hätten die 9R-Traktoren dann solche Schwierigkeiten die Kraft auf den Boden zu bringen bzw. würden sie dann so den Boden verdichten, dass es sowieso keinen Sinn mehr ergäbe sie einzusetzen?