Jetzt gibt´s was auf die Augen

  • Zitat von MF8480;360664

    Kur geantwortet: nein.

    Es gibt eine maximal zulässige Breite nach StVO. Dazu gibt es mögliche Ausnahmen zu Überbreiten (tw. Landkreisabhängig).

    Der hier gezeigte 9R dürfte mit den schmalen Zwillingen noch innerhalb der 3m sein.

    Danke für die sehr schnelle Antwort!


    Das es eine maximal zulässige Breite gibt, ist mir schon klar. Und das es mit der breiten Zwillingsbereifung nicht klappt, ist auch logisch.
    Sollte man wissen, wenn man die Führerscheinklasse T selbst besitzt.


    Nur mit schmalen Zwillingen bzw. Einfachbereifung müsste das doch eigentlich passen. Zumindest mit einer Ausnahmegenehmigung (z.B. 3,30m). Mein "Betreuer" meinte aber, dass würde nicht funktionieren, weil die Steckachsen dann zu lang wären. Deshalb hätte die Traktoren der Serie 9R/RT auch keine Betriebserlaubnis in Deutschland.

    So schwer kann es aber doch eigentlich gar nicht sein, die Steckachsen direkt kürzer zu bauen bzw. zu kürzen?

    Oder hätten die 9R-Traktoren dann solche Schwierigkeiten die Kraft auf den Boden zu bringen bzw. würden sie dann so den Boden verdichten, dass es sowieso keinen Sinn mehr ergäbe sie einzusetzen?

  • Tag, zusammen!

    Also diese Bilder sind für mich echt ein Weihnachts-Highlight!

    Gerade der 8R gefällt mir richtig gut, wobei der 9R natürlich ein interessanter Exot ist. Dieses Exemplar scheint aber eine Straßenzulassung zu haben, sonst würde man doch keine Nummernschilder montieren, oder?

    Gruß
    Tobias

  • Warum sollte er denn keine Zulassung bekommen? Dann würden die den doch garnicht in Deutschland anbieten oder etwa nicht

    Zitat von Johny6430P;360690

    Gerade das hat mich doch verwirrt. Ich kann mir nämlich auch kaum vorstellen, dass die 9R-Traktoren in Deutschland keine Straßenzulassung bekommen.
    Wobei ich auch nicht hundertprozentig erkennen kann, ob es sich auf dem Kennzeichen um ein "D" handelt.

  • Ich denke auch, dass ohne eine entsprechende Zulassung gar kein Verkauf stattfinden würde.

    Dabei wird die Zulassung mit Überbreiten sicherlich schwer vom entsprechenden Landkreis und der Region abhängen.

    Während das in MVP wahrscheinlich meistens kein Problem darstellt, wird ein entsprechendes Amt in der Eifel nichts mehr über 3 m zulassen.

    Grüße

    Marc

    Ist halt nur besonders frickelig, die Innenfassung am Rohr beim umfassenden zusammenkleben der zweiteiligen Außenfassung nicht mit zu fixieren.

  • Zitat von MF8480;360705

    Ich denke auch, dass ohne eine entsprechende Zulassung gar kein Verkauf stattfinden würde.

    Natürlich werden die Maschinen auch hier verkauft, wenn sie nicht mehr straßenzugelassen werden können.
    Auf voll arrondierten Betrieben ist eine Zulassung schließlich nicht nötig.
    Und nur da machen solche Riesen, meiner Meinung nach, auch sinn.

    Davon abgesehen ist es mehr als überfällig das die Zulassungsbehörden
    den Landmaschinenherstellern endlich mal beibringen daß sie sich an unsere Gesetze zu halten haben!

    Gruß,

    Christian

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Mettbrötchen;360708

    Davon abgesehen ist es mehr als überfällig das die Zulassungsbehörden
    den Landmaschinenherstellern endlich mal beibringen daß sie sich an unsere Gesetze zu halten haben!


    FALSCH!
    Es ist mehr als überfällig das die STVZO endlich mal an neuen Gegebenheiten bei den Landmadchinen angepasst wird.
    Überall wird gepredigt das der Boden geschont werden muss, aber den Möglichkeiten der Bodenschonung bei den in der heutigen Zeit zwangsläufig größer und schwerer, aber gleichzeitig auch immer effizienter werdenden Maschinen wird ein Stein nach dem anderen in den Weg geschmissen.

  • Alle Knicklenker (ob rot, blau oder eben grün) die ich bisher in freier Wildbahn fotografiert habe, hatten eine deutsche Zulassung und ein amtliches KFZ-Kennzeichen. Um diese Zulassung zu bekommen muss eine deutsche Betriebserlaubnis und TÜV vorhanden sein!

    Vielleicht war das ja auch so eine Azubi/Praktikanten verarsche mit der fehlenden Betriebserlaubnis?! Hat er nicht auch gesagt, dass der nächste 9R gleich angeliefert wird und Du die Be aus dem Erlaubnisraum holen sollst!

    Danke auch an Alle für das reichlich ausgesprochene Lob.

    Gruß Georg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Mettbrötchen;360716

    Ach, und durch ändern der STVO werden die Straßen von Zauberhand breiter, ja?


    Das nicht, aber durch eine vernünftige Anpassung kann man die, zur Not auch wegeabhängige, Zulassung deutlich vereinfachen.
    Aber da sich unsere europäische Politik ja eh auf die Fahnen geschrieben hat der Landwirtschaft Steine in den Weg zu legen wird das nie passieren.

    Die Landwirtschaft mit drei Kühen, fünf Schweinen, zehn Hühnern, vier Hektar Acker und nem 30 PS Trecker pro Hof wird es nie wieder geben, auch wenn viele sich das wünschen.

  • Zitat von Toto;360730


    Aber da sich unsere europäische Politik ja eh auf die Fahnen geschrieben hat der Landwirtschaft Steine in den Weg zu legen wird das nie passieren.

    Niemand bekommt auf öffentlichen Straßen so den Mors gepudert wie die Landwirtschaft!
    Beim Thema Überbreite und Überladung wird im Güterverkehr GANZ anders durchgegriffen!

    Gruß,

    Christian

  • Zitat von Toto;360730

    Die Landwirtschaft mit drei Kühen, fünf Schweinen, zehn Hühnern, vier Hektar Acker und nem 30 PS Trecker pro Hof wird es nie wieder geben, auch wenn viele sich das wünschen.

    Und das ist auch gut so !

    Denn obwohl das natürlich für Viele eine schöne Kindheitserinnerung ist und es auch mit "Bio" verklärt wird, hat es nichts mit artgerechter Tierhaltung, bodenschonender Bewirtschaftung etc. zu tun.

    Man sollte sich einmal fragen, warum auch solche Betriebe noch EU-Subventionen erhalten ?!?!

    Wegeabhängige Zulassungsregelungen ist m.E. der einzig sinnvolle Weg. Und Landwirtschaft hat m.E. allerhöchstens tangierend etwas mit dem allgemeinen gewerblichen Güterverkehr zu tun.

    Aber leider sitzen auch in der EU ja nur "Fachleute"

    Grüße

    Marc

    Ist halt nur besonders frickelig, die Innenfassung am Rohr beim umfassenden zusammenkleben der zweiteiligen Außenfassung nicht mit zu fixieren.

  • Zitat von MF8480;360739

    Und das ist auch gut so !

    Denn obwohl das natürlich für Viele eine schöne Kindheitserinnerung ist und es auch mit "Bio" verklärt wird, hat es nichts mit artgerechter Tierhaltung, bodenschonender Bewirtschaftung etc. zu tun.

    Man sollte sich einmal fragen, warum auch solche Betriebe noch EU-Subventionen erhalten ?!?!

    Ach, du findest wir brauchen mehr so Leute wie Adrianus Straathof, ja?

    Die Akzeptanz für solche Leute wird in der Bevölkerung immer geringer.
    Und das ist auch gut so!

    Gruß,

    Christian

  • Jetzt schwenkt ihr aber auch von einem Extrem ins Nächste! Eine Betriebsführung wie bei Straathof braucht natürlich kein Mensch und ich glaube das Marc auch nicht in diese Richtung wollte.

    Vor 26 Jahren bin ich bei meinem Arbeitgeber im ländlichen Bereich in der Versicherungsbranche angefangen und habe daher recht gute Informationen über die Betriebsstrukturen bzw. Größen. Damals waren 60 - 70 HA schon groß und es gab einige davon. Es waren wie damals üblich alles Gemischtwarenläden also Kühe, Bullen, Mastschweine und/oder Sauen. Diese hatten meistens auch einen 1255 oder 1455 bzw. 612 - 614 laufen. (Hätte ich nur damals schon fotografiert) Daneben gab es auch etliche bis 30 HA Betriebe. Die größeren liegen jetzt alle bei 110 HA bis 150 HA und nur wenige von den kleineren sind Richtung 60 HA gewachsen. Gemischtwaren gibt es eigentlich so gut wie gar nicht mehr bzw. eine Betriebsrichtung wurde entsprechend erweitert und die andere (meistens Mastschweine) läuft nebenher in kleinerem Stiel weiter.
    Das ist das Wachstum hier im Münsterland und z.B. im Osten oder SH bei den Gütern war es halt schon 3 Stellig und ist jetzt 4 Stellig von den Flächen.

    Gruß Georg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Mettbrötchen;360735

    Beim Thema Überbreite und Überladung wird im Güterverkehr GANZ anders durchgegriffen!


    Da bin ich sogar auf deiner Seite.
    Von mir aus dürfte da auch gerne noch härter durchgegriffen werden in der Landwirtschaft, auch was Ladungssicherung und Verkehrssicherheit angeht.

    Wobei da auch die Landmaschinenhersteller deutlich mehr mit ins Boot genommen werden müssten.
    Es kann zum Beispiel nicht angehen das z.B. Beleuchtung oder Warntafeln nen saftigen Aufpreis kosten.
    Sowas gehört da serienmäßig ran.

    Zitat von Mettbrötchen;360745

    Ach, du findest wir brauchen mehr so Leute wie Adrianus Straathof, ja?


    War klar das dieses Negativbeispiel auf den Tisch kommt.
    Aber das was früher und auch in vielen Fällen heute noch in den "gutbäuerlichen" Kleinbetrieben abgeht ist natürlich vollkommen in Ordnung.

  • Zitat von Toto;360764

    Da bin ich sogar auf deiner Seite.
    Von mir aus dürfte da auch gerne noch härter durchgegriffen werden in der Landwirtschaft, auch was Ladungssicherung und Verkehrssicherheit angeht.

    Wobei da auch die Landmaschinenhersteller deutlich mehr mit ins Boot genommen werden müssten.
    Es kann zum Beispiel nicht angehen das z.B. Beleuchtung oder Warntafeln nen saftigen Aufpreis kosten.
    Sowas gehört da serienmäßig ran.

    Also da finde ich auch das da mal mehr getan werden muss in sachen Sicherheit. Hier in der Region habe ich ausser im Kreis Warendorf noch nie irgendetwas von einer Polizeikontrolle bei Schleppern gehört. Wenn mann dann noch sieht das einige ohne Rückleuchten fahren oder mit einem
    12 Qm3 Güllefass mit 15m Schleppschleuchen auf einer Achse ( Voll) dann gehören die meiner meinung mal angehalten und einer genauen Kontrolle unterzogen. Ja ich weis es gibt auch mit Sicherheit bei denen die es verstanden haben mal ein kaputtes Rücklicht oder ähnliches, aber da sagt mann dem das wenn mann es sieht, und dann wird das zumindest bei einigen behoben, was ja auch gut ist.

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