Im Umkreis gibt es hier derzeit eine Firmengruppe, die die Grenzen zwischen Lof Transporten und gewerblichen Güterverkehr, bzw. Steuer-, Mautfreiheit, Zulassung von Sattelzugmaschinen als Ackerschlepper, Befreiung von den Vorschriften des Fahrpersonalgesetztes usw. hart aus- manche meinen sogar klar überreizt. Sei es wie es sei, die Verfahren dazu laufen. Dies war jedoch für den Chef Anstoß genug, dieses Thema mal von der legalen Seite her anzugehen um zu schauen was machbar ist.
Zum einen gehört neben der Spedition auch ein größerer Landwirtschaftsbetrieb mit einer Vielzahl anfallender Transporte zu der Firma. Zum anderen ist der Ostmarkt für gebrauchte Zugmaschinen infolge der Ukrainekrise ziemlich am Boden. Also erkundigte man sich bei Dekra, Zulassungsstelle usw. welche Vorraussetzungen an die Zulassung als Ackerschlepper / lof Zugmaschine geknüft sind (welche notwendig für die Steuerbefreiung ist) und setzte diese in der eigenen Werkstatt vorerst an einem älteren Fahrzeug testweise um. Heraus kam dieser "Ackerschlepper" mit Sattelplatte, abnehmbarer Anhängezugvorrichtung samt Luft und Stromanschlüssen im Heck und als Highlight eine funktionsfähige, hydraulisch betriebene Zapfwelle.
Mit diesem Gefährt können nun ganz legal steuerbefreit, mautfrei und ohne die Vorschriften des Fahrpersonalgesetztes beachten zu müssen Transporte durchgeführt werden. Bedingung ist, dass diese ausschließlich eigene Erzeugnisse bzw. Betriebsmittel (Saat, Flüssigdünger, Pflanzkartoffeln) beinhalten und nur in einem Umkreis von 100 Kilometern um den Firmensitz stattfinden. In dem klassischen Speditionsbetrieb hat dieses Fahrzeug also nichts zu suchen. Aber auch so fällt dafür noch so viel Arbeit an, dass bereits über den Umbau weiterer Altfahrzeuge nachgedacht wird.